Beratungsstelle
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten (BSV)
Ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten:
Schulvermeidendes Verhalten ist ein gravierendes Problem für die betroffenen Schüler:innen und für ihre Familien. Viele der Schüler:innen, die der Schule fernbleiben, benötigen Unterstützung, Beratung und Problemklärung. Dies gilt für Schwierigkeiten im schulischen Bereich, besonders auch im familiären Umfeld und bei bislang nicht erkannten und unbehandelten seelischen Problemen.
Wer kann zu uns kommen:
Unser Beratungsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche und deren Familien die tage- oder wochenweise die Schule gar nicht besuchen, morgens zwar zur Schule gehen, diese aber schon während der Unterrichtszeit wieder verlassen oder die Schule zwar noch relativ regelmäßig besuchen, dabei aber deutliche Auffälligkeiten zeigen wie z.B. körperliche Beschwerden scheinbar ohne körperliche Ursache.
Anmeldung für die Sprechstunde "Zurück zur Schule – Du kannst mehr":
Die Eltern können telefonisch in den unten aufgeführten Telefonzeiten oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen und einen Vorstellungstermin mit uns vereinbaren.
Alle schulrechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem Schulversäumnis ergeben, sind unabhängig von unserem Angebot.
Die Familie erhält von uns direkt nach der Beratung einen Kurzbrief, in dem erste Ergebnisse aus dem Screening berichtet werden. Sollte der Familie eine weiterführende Beratung bei dem Allgemeinen Sozialdienst oder der Schulberatungsstelle empfohlen worden sein, wird die Familie gebeten, diesen Brief bei diesen Institutionen abzugeben.
Sie erreichen uns über die unten angegebene Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Bei Zustimmung durch die Eltern, nehmen wir gerne Kontakt mit Mitarbeiter:innen des Jugendamtes oder der Schulberatungsstelle auf, um den Informationsaustausch und ggf. weiterführende Schritte zu ermöglichen.
Essener Leitfaden zum Umgang mit schulvermeidendem Verhalten:
Ansprechpartner:innen für Mitarbeiter:innen des Allgemeinen Sozialdienstes und des Jugendamtes: