Datenschutz
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, wir möchten Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Datenschutzgesetz NRW über die Erhebung der Schüler:innendaten und die damit verbundenen Datenverarbeitung an unserer Schule informieren: Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schüler:innen und Eltern (VO-DV I).
Individualdaten, Organisations- bzw. Schullaufbahndaten, Leistungsdaten, schulform- oder schulstufenspezifische Zusatzdaten
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Nationalität
- Freiwillige Angabe: Religionszugehörigkeit
- Wohnort, Straße
- Telefonkontakt der Eltern
- Vor- und Nachname der Eltern
- Heimatschule mit Adresse und Telefon- und Faxverbindung
- Aufenthaltsdauer Ihres Kindes in der Ruhrlandschule
- Vorhandener Förderbedarf
- Schulform
- Jahrgangsstufe
Das Schüler:innenstammblatt und der sonstige Datenbestand können von allen Lehrer:innen der Schülerin oder des Schülers eingesehen werden, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben dieser Personen erforderlich ist. Die Genehmigung erteilt im Einzelfall oder generell die Schulleitung. Das Recht auf Einsichtnahme durch Schulaufsichtsbeamt:innen im Rahmen ihrer Aufgaben bleibt unberührt.
Die Schüler:innendaten werden auf Verwaltungsrechnern der Stadt Essen verschlüsselt verarbeitet.
Falls Sie Rückfragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.